
–> Seit Schulbeginn 12. August 2013 ist die Zone 30 umgesetzt
–> Messungen Geschwindigkeit 2018
Wir bedanken uns herzlich bei der Firma Rechsteiner Haustechnik GmbH, die sich grosszügig mit CHF 100.- an den Kosten der Signalisation beteiligt hat.
Ablauf der Umsetzung
Zone 30 gem. Beschluss RR vom 17.August 2009
An der GV vom 10.3.2008 wurde mit 2/3 Mehrheit die Einführung einer Tempo 30 Zone innerhalb der rot markierten Strassen beschlossen.
Der BFU Beauftragte unser Gemeinde Martin Walburger hat daraufhin ein Gutachten erarbeitet und wir haben beim Gemeinderat einen Antrag zur Erteilung der Bewilligung für Tempo 30 Zone gestellt.
Gutachten und Antrag zur Einführung Tempo 30 Zone
Pläne
– Übersicht Teil 1 (1:2000)
– Übersicht Teil 2 (1:2000)
– Detail Standort 1 (1:500)
– Detail Standorte 2 und 3 (1:500)
– Detail Standorte 4 und 5 (1:500)
– Detail Standort 6 (1:500)
BFU Fachbroschüre Tempo 30 Zonen
Antrag an den Gemeinderat zur Einführung der Tempo 30 Zone
Beschluss Gemeinderat und Antrag Tempo 30 Zone an Kantonspolizei
Bewilligung Kantonspolizei
Gegen die Ausdehnung der Zone 30 vorhaben haben 2 Parteien beim Regierungsrat Rekurse eingelegt, welche teilweise gutgeheissen wurden.
Beschluss des RR vom 17. August 2009
Die Verkehrsberuhigungsmassnahme „Einführung einer Tempo 30 Zone“ ist auf das Gebiet
– Strecke Einlenker Hans Koller, Böhl, bis Scheienhaus,
– Strecke Bahnübergang Meisterböhl bis Steigtrasse und
– Steigwaldstrasse ab Einlenker bis Parzellennummer 657 zu beschränken.
Gegen diesen RR Entscheid wurde von A. Meier beim Verwaltungsgericht und bei Bundesgericht Einspruch erhoben. Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Entscheid RR Rekurs Meier
Abweisung Rekurs Meier durch Bundesgericht
Somit ist unsere Zone 30 rechtsgültig.
Darum haben wir an der HV vom 15.03.2012 über die Einführung von Zone 30 abgestimmt und diesem Antrag wurde wiederum mit 2/3 Mehrheit zugestimmt.
Gegen diesen demokratisch gefällten Beschluss hat Herr A. Meier beim Kanton Rekurs eingelgt. Da der Kanon aufschieben Wirkung bestimmt hat, müssen wir mit der Umsetzung bis zum abschiessenden Enscheid durch den Kanton abwarten. Am 11. Januar 2013 hat der Kanton AR den die Beschwerden gegen die Beschlüsse der HV 2012 vollumfänglich abgewiesen. D.h. nach der 20 tägigen Rekursfrist sind die Beschlüsse der HV 2012 gütlig